12.02.2013 - 6.1 Kiteschule

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Wortprotokoll

Der Betreiber der Kiteschule hat einen Antrag zur Nutzung des Strandes Dassow vorgelegt. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches hat die Gemeinde hierzu eine Genehmigung zu erteilen.

Die Ausschussmitglieder kommen überein, dass dieses – egal in welchem Bereich des Strandes – als problematisch anzusehen ist, da dieses auch abhängig ist von der Möglichkeit der Kfz Abstellung im Bereich der Zufahrten und Strandzugänge.

 

Man kommt überein, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen