26.03.2013 - 5 Änderung Flächennutzungsplan - Beratung zum Bes...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zunächst wird erörtert, dass die Beschlussvorlage geändert werden sollte, und zwar nicht Änderung des Flächennutzungsplanes, sondern Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

Herr Albeck übergibt das Wort an Frau Schneider vom Büro Stadt- und Regionalplanung Wismar.

Frau Schneider erläutert noch einmal den Sachverhalt und geht auf die einzelnen Ausweisungen ein, insbesondere die Darstellungen der Ortslage Teschow und der Ortslage Zarnewenz.

 

Herr Tauchert betritt um 19.11 Uhr den Sitzungssaal und nimmt an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 5 Bauausschussmitglieder anwesend.

 

Als nächstes wird die Darstellung der Ortsteile Sülsdorf und Hof Selmsdorf erörtert. Es wird darum gebeten, Hof Selmsdorf auf einem extra Blatt mit darzustellen und zur Gemeindevertretersitzung vorzulegen.

 

Außerhalb des Sachverhaltes wird das Amt gebeten, den realisierten Ausgleich zum B-Plan Nr. 3 zu prüfen.

Herr Stoeter fragt an, welcher B-Plan die Nr. 5 ist.

 

Sodann wird zum Sachverhalt zurückgekehrt. Es wird die Darstellung in Dorf Selmsdorf erörtert. Die Dauer-Kleingärten wurden nicht dargestellt. Frau Schneider begründet dies ausführlich. Um eine entsprechende Fläche für Kleingärten auszuweisen sind weitere Vorarbeiten notwendig. Die Größe ist festzulegen, ob sie mit ca. 80 / 70 Parzellen, wer diese bewirtschaftet, ist der Bedarf überhaupt vorhanden. Eine Ausführung am äeren Rand führt regelmäßig zu Konflikten. Die Erschließung und die Anbindung an die Ortslage müssen geklärt werden. Bei entsprechendem Bedarf und Kenntnis der Größe der Anlagen sollte eine Fläche, wie z. B. zwischen der Bundesstraße 104 und der E.-Thälmann-Str., gefunden werden, da diese geeigneter wäre.

Die Bauausschussmitglieder erörtern daraufhin, dass eine Kleingartenabfrage schon einmal gestartet worden wäre, der Bedarf aber nicht so hoch sei wie erwartet.

Es wird deshalb der Vorschlag unterbreitet, über die Ausweisung der Kleingartenanlage in der Gemeindevertretung separat zu beschließen auf der Fläche zwischen B 105 und E.-Thälmann-Straße.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

Sodann informiert Herr Albeck über den Beschlussvorschlag laut Beschlussvorlage. Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um Punkt 5.

Reduzieren

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet (siehe Übersichtplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
  3. Die Gemeinde beschließt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Über die Ausweisung einer Kleingartenanlage wird separat entschieden.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3162&TOLFDNR=46423&selfaction=print