19.06.2013 - 8 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum Vorlageentwurf sprechen Herr Ploen und Frau Hoot.

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Beschluss

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, den Hinweisen aus der Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow vom 08.05.2013, AZ.: 13058022-B-Plan Nr. 21-2.Ä-2013 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg beizutreten.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Erfüllung der Hinweise wie folgt:

Erfüllung Hinweis 1

Unter Pkt. I. 1. Unterpunkt 4 ist „nf“ zu streichen bzw. wegzulassen.

Der Plan wird redaktionell angepasst. „nf“ wird im Satzungsexemplar rechtseindeutig gestrichen.

 

Erfüllung Hinweis 2

In der Festsetzung I.3 ist der Rechtsbezug zur BauNVO herzustellen.

Der Rechtsbezug wird um die §§ 16, 18 BauNVO ergänzt.

 

Erfüllung Hinweis 3

Es sind untergeordnete Dachaufbauten und Gebäudeteile in der Festsetzung zu erläutern oder in Art und Umfang zu bestimmen; Quergiebel ist zu erläutern und die Begriffe Zwerchgiebel und Frontispiz zu verwenden sowie das Wort Krüppelwalm zu streichen.

Die Stadt Dassow überarbeitet die Festsetzung und verzichtet auf den Bezug der Unterordnung sowie auf Detaillierungen wie Quergiebel, Zwerchgiebel, Frontispiz und wählt dafür den Oberbegriff Nebengiebel; der Begriff Krüppelwalm entfällt. In der Begründung wird der Festsetzungsgehalt und der Oberbegriff Nebengiebel näher erläutert.

 

Erfüllung Hinweis 4

Der letzte Satz unter Punkt II.3 beinhaltet eine Zusammenfassung der Festsetzungen, so dass ebenso auf die Anbauten Bezug zu nehmen ist.

Die Stadt Dassow überarbeitet die Festsetzung und verzichtet, wie bereits in Erfüllung des Hinweises 3, zur Rechtseindeutigkeit auf den Bezug der Unterordnung und auf weitergehende Detaillierungen der Gebäudeteile. Der Bezug zu den Anbauten, geregelt in Punkt II.1, wird hergestellt.

 

  1. Die beiliegenden (Anlage 2) geänderten textlichen Festsetzungen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow werden beschlossen.

 

  1. Die Ergänzung der Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

01.07.2013  14:12:23    Lehmann, Frank  - Termin angelegt: 01.07.2013

 

14.08.2013  07:32:36    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

14.08.2013  07:32:47    Behrens, Folke  - Termin geändert: 30.09.2013 / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

09.10.2013  09:31:46    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

2. Änderung B 21 ist genehmigt und bekannt gemacht.

 

09.10.2013  09:31:51    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

16.03.2015  14:37:10    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

16.03.2015  14:37:14    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage