19.06.2013 - 8 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, den Hinweisen aus der Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow vom 08.05.2013, AZ.: 13058022-B-Plan Nr. 21-2.Ä-2013 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg beizutreten.
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Erfüllung der Hinweise wie folgt:
Erfüllung Hinweis 1
Unter Pkt. I. 1. Unterpunkt 4 ist „Fünf“ zu streichen bzw. wegzulassen.
Der Plan wird redaktionell angepasst. „Fünf“ wird im Satzungsexemplar rechtseindeutig gestrichen.
Erfüllung Hinweis 2
In der Festsetzung I.3 ist der Rechtsbezug zur BauNVO herzustellen.
Der Rechtsbezug wird um die §§ 16, 18 BauNVO ergänzt.
Erfüllung Hinweis 3
Es sind untergeordnete Dachaufbauten und Gebäudeteile in der Festsetzung zu erläutern oder in Art und Umfang zu bestimmen; Quergiebel ist zu erläutern und die Begriffe Zwerchgiebel und Frontispiz zu verwenden sowie das Wort Krüppelwalm zu streichen.
Die Stadt Dassow überarbeitet die Festsetzung und verzichtet auf den Bezug der Unterordnung sowie auf Detaillierungen wie Quergiebel, Zwerchgiebel, Frontispiz und wählt dafür den Oberbegriff Nebengiebel; der Begriff Krüppelwalm entfällt. In der Begründung wird der Festsetzungsgehalt und der Oberbegriff Nebengiebel näher erläutert.
Erfüllung Hinweis 4
Der letzte Satz unter Punkt II.3 beinhaltet eine Zusammenfassung der Festsetzungen, so dass ebenso auf die Anbauten Bezug zu nehmen ist.
Die Stadt Dassow überarbeitet die Festsetzung und verzichtet, wie bereits in Erfüllung des Hinweises 3, zur Rechtseindeutigkeit auf den Bezug der Unterordnung und auf weitergehende Detaillierungen der Gebäudeteile. Der Bezug zu den Anbauten, geregelt in Punkt II.1, wird hergestellt.
- Die beiliegenden (Anlage 2) geänderten textlichen Festsetzungen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow werden beschlossen.
- Die Ergänzung der Begründung wird gebilligt.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Realisierung 2
01.07.2013 14:12:23 Lehmann, Frank - Termin angelegt: 01.07.2013
14.08.2013 07:32:36 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
14.08.2013 07:32:47 Behrens, Folke - Termin geändert: 30.09.2013 / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
09.10.2013 09:31:46 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
2. Änderung B 21 ist genehmigt und bekannt gemacht.
09.10.2013 09:31:51 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
16.03.2015 14:37:10 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 14:37:14 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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