19.06.2013 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 13, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

01.07.2013  14:11:59    Lehmann, Frank  - Termin angelegt: 01.07.2013

 

14.08.2013  07:34:15    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 30.09.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

14.08.2013  07:34:17    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

16.03.2015  14:38:30    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

16.03.2015  14:38:34    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt