07.05.2013 - 9 Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten Kita-Neubau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 07.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oeser berichtet, dass die Stadt seit längerem beabsichtigt, einen Neubau einer Kindertagesstätte zu errichten; hierzu wurden auch mehrere Standortmöglichkeiten geprüft. Eine erste Kostenschätzung ergab für den Um- und Ausbau einer Bestandsimmobilie Kosten in Höhe von 2 – 2,5 Millionen Euro. Hierzu sollen jetzt die Möglichkeiten der Finanzierung geprüft werden. Ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung soll gestellt werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob das Bauvorhaben über die GGS durchgeführt werden soll und ob eine anteilige Refinanzierung über Mieteinnahmen und erhöhte Betreuungsentgelte erfolgen kann. Herr Oeser erklärt, dass für die Stadt dringend Handlungsbedarf besteht, da das Gesundheitsamt bereits die Schließung einiger Räume angedroht hat.
Derzeit wird eine monatliche Miete von 1.070 € gezahlt, die Platzkosten sind als Anlage beigefügt.
Es werden Möglichkeiten beraten, ortsansässige Firmen zu beteiligen, ob gegen eine Investitionskostenbeteiligung Interesse an einem Belegungsrecht als Betriebskindergarten in der Einrichtung besteht. Hier sollten seitens der Verwaltung Möglichkeiten geprüft werden.
Stellungnahme der Verwaltung hierzu:
Es gibt eigene Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Kita-Plätzen in Betrieben (u3). Es bietet sich daher grundsätzlich die Möglichkeit an, dass sich ein interessiertes Unternehmen an den Baukosten einer Einrichtung beteiligt und sich im Gegenzug ein Belegungsrecht (Kontingent) für betriebseigene Kinder sichert.
Eine andere Möglichkeit bestünde z.B. auch darin, dass ein Unternehmen selbst die Einrichtung baut (Abschreibungsmöglichkeiten des Unternehmens) und sich für den Betrieb eines sachkundigen Dritten bedient (Verein Haus des Kindes o.a.).
Das Unternehmen könnte dann ein nicht benötigtes Kontingent an Betreuungsplätzen zur Verfügung stellen. Hier entstünde eine win/win-Situation für die Kommune und das Unternehmen.
Sofern Landes-, Kreis- und Gemeindeanteile je belegten Platz in Anspruch genommen werden sollen, müssen die Standards des KiföG M-V eingehalten werden. Dieses Modell ist in der Gemeinde Lüdersdorf angestrebt.
Frau Hoffmann vom Verein Haus des Kindes weist darauf hin, dass unterschiedliche Betreiber einer Einrichtung immer Schwierigkeiten bereiten, da die Konzepte abgestimmt werden müssen.
Herr Voß empfiehlt, dass die Planung zügig angeschoben wird, wenn die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen sind. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die GGS die Baumaßnahme übernehmen würde.
Realisierung 2
16.07.2013 11:53:49 Frank, Martina - Termin angelegt: 16.07.2013
24.09.2013 10:56:12 Lütgens-Voß, Anke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Anke Lütgens-Voß
24.09.2013 10:56:15 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
24.09.2013 10:56:17 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Geprüft" gesetzt
24.09.2013 10:56:19 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
