11.06.2013 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für den nachfolgenden TOP übergibt Herr Delker den Vorsitz an seinen Stellvertreter Herrn Fick. Herr Delker erklärt sich gem. § 24 KV für befangen.

 

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel ist zum Tagesordnungspunkt anwesend. Es wird ihr einstimmig Rederecht erteilt.

 

Frau Hoot führt aus, dass der Bauausschuss bereits den Abwägungsbeschluss empfohlen hat. Seitens des STALU liegt schriftlich vor, dass der Bestandsschutz für Tierhaltung erloschen ist. Somit sind Geruchsemmissionen nicht zu berücksichtigen.

In Bezug auf den Lärmschutz sind Abstimmungen mit dem Landkreis erfolgt. Der Pegel ist in allen Bereichen mit III festgelegt und in der Begründung entsprechend ergänzt.

Die Baugrenze des mittleren Bereiches wurde auf das Bauvorhaben des Antragstellers abgestimmt. Die Flächengröße hat sich nicht geändert. Hier wird eine Betroffenenbeteiligung gem. § 4 (3) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahme muss bis zur Beschlussfassung der Satzung in der Stadtvertretung positiv vorliegen.

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Beschluss

Der Ausschuss r Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 13, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Fick bedankt sich bei Frau Hoot für die Ausführungen. Sie verlässt den Sitzungsraum.