20.08.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...

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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Albeck Herrn Möller vom Ing.-Büro Möller und später auch Herrn Hufmann.

Den Herrn Möller und Hufmann wird durch die Bauausschussmitglieder Rederecht erteilt.

Herr Möller erläutert zunächst die Vorplanung der Straßenerschließung im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 12, Gemeinde Selmsdorf anhand vom 2 Varianten.

Variante 2 (am Sitzungsabend als erstes vorgestellt):

Hier befindet sich die Erschließungsstraße einschl. der beiden Arme mittig der B-Planfläche und bietet die Möglichkeit zur Erschließung von kleineren Gewerbeflächen und der Errichtung von Aufstellplätzen für LKWs und PKWs in Längsrichtung. Die Anbindung an die Bundesstraße 104 erfolgt über eine 4 Punkt Kreuzung (Kreisverkehr wird seitens der Bundesstraßen-verwaltung nicht zugelassen.

Variante 1 (als zweites vorgestellt:)
Diese Variante beinhaltet eine nahezu parallele Erschließung zur Bundesstraße, um ggf. dem Anspruch von Gewerbetreibenden gerecht zu werden, die Grundstücksgrößen von 1 Hektar und mehr benötigen. Hier werden auch gleichzeitig PKW-Aufstellplätze senkrecht zur Fahrbahn favorisiert, um den Bereich zwischen Bundesstraße und Erschließungsstraße optimal zu nutzen sowie LKW-Aufstellflächen in Längsrichtung auf der östlichen Seite.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder erörtern die Varianten ausführlich und kommen einstimmig überein, dass die Variante 1 (vorgestellt als 2. Variante) die favorisierte Erschließung des Bauausschusses sei und entsprechend der Gemeindevertretung empfohlen wird. (Die Vorentwürfe liegen im Fachbereich IV vor.)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

 

Herr Hufmann erläutert die bauleitplanerischen Gegebenheiten bezüglich der Gelände-nivellierung des Lärmschutzes für den Ortsteil Lauen sowie der Sichtschutz für diesen Bereich. Ebenso wird noch einmal angesprochen, dass sich die Naturschutzbehörde des Landkreises grundsätzlich gegen eine Ausweisung eines Gewerbegebietes in diesem Bereich ausgesprochen hat. Dennoch sollte die Gemeinde an ihrem Vorhaben festhalten.

Bezüglich der Förderung der Erschließungsmaßnahme  für den Zeitraum 2013 bis 2015 muss man sehen, was die neuen Richtlinien über die Fördermodalitäten hergeben. Alternativ sollte geprüft werden, ob eine Erschließung ohne Förderung möglich ist, um dann ggf. die Grundstücke auch ungebunden nach Marktwert verkaufen zu können. Die anwesenden Ausschussmitglieder erörtern auch diesen Sachverhalt ausführlich und kommen überein, dass zur Sitzung der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung mit den Erschließungsvarianten im Rahmen der Vorplanung vorgestellt werden soll unter der Zugrundelegung der Varianten Favorisierung des Bauausschusses wie oben beschlossen.
 

 

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