15.10.2013 - 5 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Viehstaedt ruft den Tagesordnungspunkt zur Beratung auf. Eine Erörterung und Beratung wird nicht gewünscht.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich:

-                      zu berücksichtigende und

-                      nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen ergeben sich nicht.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Planrelevante Hinweise werden beachtet. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1, Tabellarische Zusammenstellung der Anregungen und Stellungnahmen, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. S. 1548) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg – Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadt Dassow die vereinfachte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen begrenzt durch:

im Norden              durch Flächen der ehemaligen Gutsanlage,

im Osten              durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

im Süden              durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

im Westen              durch Grundstücke mit Wohnbebauung entlang der Straße des Friedens,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung.

  1. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow wird gebilligt.

 

Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 nach § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen
 

 

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Anlagen zur Vorlage