19.11.2013 - 5 Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird einstimmig Rederecht für Frau Hoot sowie Frau Grunwald erteilt. Die aus der letzten Sitzung abgestimmten Ergebnisse in den Darstellungen werden noch einmal kurz erörtert. Zur Diskussion wird die Art der Darstellung der Nutzung im nördlichen Bereich in Rosenhagen gestellt.

 

A)              Darstellung als Sondergebiet für Ferienwohnungen und Wohnen

Hierzu informiert Frau Hoot, dass es zu dieser Ausweisung ein Urteil gibt und der Landkreis diese Art der Nutzung für nicht genehmigungsfähig hält, dies jedoch noch einmal durch den Justiziar prüft.

 

B)              Darstellung des nördlichen Gebietes für Wohnnutzung

Die vorgesehene Pension im Bereich des B 24 ist in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Herr Fick fragt nach der Zulässigkeit von weiteren Wohnflächen im Ort Rosenhagen, da dies raumordnerisch dem zentralen Ort Dassow vorbehalten ist. Frau Hoot nimmt diesen Hinweis auf und wird dies vor der Sitzung der Stadtvertretung mit der Raumordnung abprüfen, ob raumordnerische Belange einer Wohnausweisung entgegenstehen.

 

C)              Darstellung des gesamten nördlichen Bereiches Rosenhagen als Sondergebiet für Ferienhausbebauung

Im Weiteren informiert Frau Hoot zur FFH-Prüfung, dass die Kartierungen abgeschlossen wurden. Frau Grunwald berichtet, dass die Summationsprüfung der Planungen im FFH-Gebiet durchgeführt wurde.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses bedanken sich bei den Ausführenden und kommen zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss spricht sich vorzugsweise für die Variante B aus und empfiehlt im nachfolgenden:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:

  1. Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinde Pötenitz und Harkensee) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Dassow wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu wasser-, naturschutz- und forstrechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Belangen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ebenso sind bereitzuhalten:

-          Landschaftsplan.

-          FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

-          Strategische Umweltprüfung auf der Ebene des Landschaftsplanes.

  1. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  2. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen