26.11.2013 - 4 Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 26.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke berichtet in dieser Angelegenheit von der gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Tourismusausschusses. Dabei geht er insbesondere auf das noch nicht abschließend geklärte städtebauliche Konzept für Rosenhagen ein. Bau- und Tourismusausschuss empfehlen im Bereich des ehemaligen Guts von Rosenhagen eine Einstufung als Wohnbaufläche. Ferner spricht hierzu Herr Hey.
Herr Ploen weist darauf hin, dass die Beurteilung der Raumordnung in vorstehender Angelegenheit derzeit noch aussteht.
Frau Umling kritisiert eine Darstellung der Fläche in Rosenhagen als Wohnbaufläche, da den Anwohnern aufgrund dieser Einstufung die Möglichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen genommen werden könnte.
Das Amt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit sich eine Einstufung als Wohnbaufläche auf die Möglichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen auswirkt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:
- Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinde Pötenitz und Harkensee) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Dassow wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu wasser-, naturschutz- und forstrechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Belangen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ebenso sind bereitzuhalten:
- Landschaftsplan.
- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
- Strategische Umweltprüfung auf der Ebene des Landschaftsplanes.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
12.12.2013 09:43:02 Bremer, Anika - Termin angelegt: 12.12.2013
03.01.2014 07:11:12 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Susanne Bohnstedt / Termin geändert: 28.02.2014 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.01.2014 07:11:17 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
03.01.2014 07:11:33 Behrens, Folke - Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt
03.01.2014 07:11:42 Behrens, Folke - mitverantw. Sachb. geändert: Susanne Bohnstedt --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.01.2014 07:11:45 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
16.03.2015 15:12:30 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 15:12:32 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt