26.11.2013 - 8 Satzung der Stadt Dassow über die 4. Änderung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- *
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 26.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für einen Teilbereich des Gewerbegebietes Holmer Berg 2 - Erweiterung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Dassow an der Bundesstraße B 105. Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Nordosten und im Südosten durch die "Gewerbestraße",
- im Südwesten durch das Grundstück der Fa. Euroimmun mit Betriebskindergarten,
- im Nordwesten durch die "Werkstraße".
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Zulässigkeit einer höheren maximal zulässigen Gebäudehöhe,
- Zulässigkeit einer größeren maximal zulässigen Geschossfläche in einem Teilbereich des Gewerbegebietes.
- Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow inklusive der zugehörigen Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
- Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu geben.
- Auf die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow wird verzichtet, weil Grundzüge nicht geändert werden und die Abstimmung bereits erfolgt ist.
- Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Realisierung 2
12.12.2013 09:45:29 Bremer, Anika - Termin angelegt: 12.12.2013
03.01.2014 07:12:08 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 28.02.2014 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.01.2014 07:12:11 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
16.03.2015 15:10:29 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 15:10:30 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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