17.09.2013 - 7 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Albeck erläutert, dass das Ziel der Gemeinde darin besteht Baurecht für den Bolzplatz zu erreichen. Da die Oberfläche verändert werden soll ist eine Baugenehmigung notwendig. Diese setzt eine Anpassung des Bebauungsplanes voraus.

Weitere Ausführungen dazu macht Herr Hufmann. Die bisher vorgesehene Baufläche der Sporthalle wird durch den Bolzplatz überschritten. Daher ist ein Ausgleich von 3 Bäumen notwendig, die im vorderen Bereich gepflanzt werden können. Zum Lärmschutz führt Herr Hufmann aus, dass ein Lärmgutachten erarbeitet wurde, das den Fall betrachtet, den gleichzeitigen Spielbetrieb Bolzplatz und Sportplatz Sonntag Mittag. Im Ergebnis werden keine Beeinträchtigungen für die Bevölkerung festgestellt. Nach 22.00 Uhr darf aber kein Betrieb mehr erfolgen.

Dazu sprechen Herr Mühlenberg, Herr Tauchert und Herr Kniep.

Herr Kniep widerspricht der Aussage des Lärmgutachters und zweifelt dies an.

Herr Hufmann führt aus, dass nach seiner Information der Bolzplatz nicht der Sportplatzverordnung, sondern der Spielplatzverordnung unterliegt. Der Bolzplatz ist öffentlich zugänglich und Kinder können dort jederzeit spielen.

Herr Kniep wiederholt seine Auffassung, dass auch der Bolzplatz der Sportplatzverordnung unterliegt. Er macht Ausführungen zur Beschränkung der Nutzung in der Sporthalle.

Herr Albeck bittet um Abstimmung zum Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

1.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1.                              Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
  2. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3  i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung
 

 

 

 

 

 

 

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Realisierung 2

 

 

16.10.2013  09:54:47    Kopp, Antje  - Termin angelegt: 16.10.2013

 

17.10.2013  12:25:05    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 29.11.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

17.10.2013  12:25:07    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

09.12.2013  15:48:30    Behrens, Folke  - Termin geändert: 31.01.2014

 

04.02.2014  14:13:15    Behrens, Folke  - Termin geändert: 31.03.2014

 

16.03.2015  15:33:12    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

16.03.2015  15:33:14    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3311&TOLFDNR=47045&selfaction=print