17.10.2013 - 10.1 Wohngebiet Tannenwald - Bebauungsplan Nr. 2
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 17.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kopp führt aus, dass sie von Herrn Albeck gebeten wurde, amtsseitig den Sachverhalt zu prüfen. Sie legt zu diesem Zweck den Bebauungsplan Nr. 2 als Planzeichnung mit Begründung vor und erläutert die dort festgeschriebenen Anpflanz- und Erhaltungsgebote und Maßnahmen zur Landschaftspflege. Die im Sachverhalt des Antrages beschriebenen Rodungen von Sträuchern (Strauchgruppen) sind nicht Bestandteil der Anpflanz- und Erhaltungsgebote bzw. der Landschaftspflegemaßnahmen. Dabei stellt sie auch heraus, dass die im Straßenraum gepflanzten Einzelbäume auch als Anpflanzgebot im B-Plan enthalten sind und dass die im Bereich der Pflanzinseln befindlichen Anpflanzungen jedoch nicht Bestandteil der Anpflanzgebote sind. Hier handelt es sich lediglich um eine gestalterische Maßnahme, worüber die Gemeinde im Rahmen der Straßenplanung oder Unterhaltung ihrer Grünanlagen frei entscheiden kann. Zu den Pflegemaßnahmen verweist sie auf die Begründung zum B-Plan Nr. 2, wonach die Streuobstwiese ab dem 4. Jahr nur noch einmal pro Jahr zu mähen ist. Das extensive Grünland ist einmal pro Jahr zu mähen.
Anmerkung zum Protokoll:
Seite 17 Punkt 8.6.2 und 8.6.2 der Begründung zum B-Plan Nr. 2
Hinsichtlich der Problematik Spielplätze schließt sich Frau Kopp der Formulierung des Herrn Kniep auf der 2. Seite im Sachverhalt des Antrages an, dass die Gemeinschaftsanlage hergestellt werden muss sobald und soweit sie zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich ist. Seitens der Anwohner und auch des Bauausschusses wird zurzeit der Bedarf für diesen Spielplatz nicht gesehen bzw. ist nicht vorhanden aufgrund der fehlenden Kinder. Die Gemeinde kann aber auch jederzeit den Spielplatz wieder einrichten. Sie hat natürlich auch die Möglichkeit, durch eine B-Plan-Änderung die Fläche einer anderen Nutzung zuzuführen. Frau Kopp merkt an dieser Stelle an, dass die Gemeinde Selmsdorf im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr viele Spielplätze unterhält.
Herr Kniep verweist auf die Landesbauordnung, die in § 8 bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen die Errichtung eines ausreichend großen Spielplatzes für Kleinkinder vorsieht.
Frau Kopp erläutert dazu, dass diese Festlegung der Landesbauordnung für das Vorhaben an sich gilt, das wiederum auf der Grundlage des Bebauungsplanes dann erst errichtet werden kann.
Herr Albeck führt aus, dass sofern der Bedarf für Kleinkinder wieder entsteht, die Gemeinde darüber nachdenken kann, ob sie wieder Spielgeräte aufstellt.
Sodann bittet er um Abstimmung zum Beschlussvorschlag des Antrages.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
3 Gegenstimmen
- Enthaltung
Realisierung 2
14.11.2013 08:13:06 Kopp, Antje - Termin angelegt: 22.11.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
14.11.2013 08:13:09 Kopp, Antje - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.12.2013 15:06:03 Bastian, Klaus-Dieter
Vermerk:
zur Kenntnis genommen
09.12.2013 11:50:40 Kopp, Antje - Status auf "Geprüft" gesetzt
09.12.2013 11:50:42 Kopp, Antje - Status auf "Autorisiert" gesetzt