22.04.2014 - 5.1 Flächennutzungsplan für den nördlichen Bereich ...

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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erhält einstimmig Rederecht zum Tagesordnungspunkt und erörtert zu den einzelnen Ortsteilen die Ergebnisse aus der ersten Beratung im Tourismusausschuss.

 

Rosenhagen:

Die Wohnnutzung im Bereich des Wendehammers bleibt Ziel der Stadt Dassow. Der Vorzug gegenüber dem Ferienwohnen wird in der Begründung ausführlicher erörtert (u. a. Ausbremsung der Entwicklung durch nichtrealisierte Großprojekte und ihre Alt-B-Pläne).

Eine weitere Bauflächenausweisung in nördliche Richtung erfolgt nicht.

Nutzungsentscheidungen verbleiben auf Grundlage vorhergehender Beschlüsse (Landschaftsplan) als Ziel entsprechend FNP-Entwurf bestehen.

Auch die Ausweisung einer Sondernutzung – Versorgungspunkt / Infrastruktur verbleibt als Ziel zur festen Sicherung des Standortes (u. a. für Toiletten) im Flächennutzungsplan. Die Nutzung erfolgt nicht nur durch dortige Strandnutzer, sondern auch durch die Nutzer des vorbeiführenden Ostseefernradweges und dient der langfristigen Sauberhaltung des gesamten Strand- und Dünenbereiches. Entsprechende Leitungen sind vorhanden. Der Forderung der UNB auf Stellung eines jährlichen Genehmigungsantrages wird nicht gefolgt. Dies gilt auch für den Bereich in Barendorf.

Eine Zäsur zwischen Bebauung und Küstenbereich wird belassen. Die Gründarstellung im nördlichen Teil bleibt. Die Wegeverbindung wird durch den B-Plan Nr. 17 geregelt.

Die Darstellung des Verbindungsweges zwischen den B-Plan Nr. 21 und B-Plan Nr. 17 verbleibt im Flächennutzungsplan, da dieser als Havarieweg für den Ort von Bedeutung ist.

Im Rahmen einer privaten Stellungnahme sind Belange von B-Plan Nr. 17 und Nr. 21 (Geschossigkeit) durcheinandergebracht. Hier ist noch Klärung herbeizuführen.

 

Pötenitz:

Die Parkanlage in Pötenitz ist bereits als Parkanlage im rechtskräftigen B-Plan Nr. 2 „Schlossbereich“ in der Darstellung geregelt.

Eine Rücknahme von Bebauung ist bereits im Entwurf des FNP erfolgt.

Das Ferienhausgebiet im Bereich der 2. Änderung des B-Plan Nr. 2 wird in ein Sondergebiet SO-FH geändert.

 

Pötenitz – Ausbau:

Hier erfolgt nur Wohnbebauung im Rahmen einer Verdichtung. Der hier eingetragene Waldabstand soll belassen werden.

 

Barendorf Dorf:

Die Darstellungen im FNP entsprechen nicht den Zielen der RO.

Abwägungsziel ist die Herausnahme der Darstellungen der Wohnnutzung und Ferienhausnutzung im Bereich Barendorf Dorf aus dem Flächennutzungsplan.

Die Entwicklung im Bereich Seestern entspricht den Zielen der Raumordnung und verbleibt im Flächennutzungsplan entsprechend den Darstellungen.

 

Ort Barendorf:

im Bereich B-Plan Nr. 31:

Der Teich ist im Biotopverzeichnis enthalten, hat jedoch eine Regenrückhaltefunktion. Dies ist in der Darstellung aufzunehmen.

Gut Barendorf-Privatstellungnahme:

Die Empfehlung des Bauausschusses ist, die Darstellungen des FNP zu belassen, die Bäume stehen unter Schutz, auch die Darstellung Grün im Norden des Gutshofes an der Straße bleibt.

Im Weiteren empfiehlt das Planungsbüro Mahnel nochmals prüfen zu lassen, dass die Straße Harkensee – Barendorf bei Neubau dort zu bauen ist, wo sie sich jetzt befindet.

Die ausgewiesenen Wohngrundstücke an der Straße Harkensee – Eingang Barendorf werden im Flächennutzungsplan belassen. Ein 10 m breiter Streifen steht neben der Allee für Verkehrsfläche zur Verfügung. Eine konkrete Prüfung bzw. Regelung erfolgt auf der nachgelagerten Ebene.

Der anwesende Herr Anton von der Stadtbau GmbH als Investor bestätigt nochmals, dass im Bereich des im Verfahren befindlichen B-Planes Nr. 25, die Flächen außerhalb der Baumallee für einen Straßenbau zur Verfügung stehen.

 

Harkensee:

Die Darstellung Grün am rechten Dorfrand Richtung Barendorf im hinteren Teil wird in Wohnnutzung geändert.

Aufgrund der Gleichbehandlung erfolgt in allen Bereichen des Ortes die Änderung dieser Darstellung in Wohnnutzung.

Konkrete Nutzungen der Festwiese werden auf der nachgelagerten Ebene im Detail geprüft.

Das Gemeindehaus wird als Verkaufsstätte sowie als Kita genutzt. Die Darstellung der gemeindlichen Nutzung bleibt, die Begründung ist zu ergänzen.

 

Feldhusen:

Der Planungsbehörde des Landkreises folgend, jedoch entgegen den Zielen der unteren Naturschutzbehörde, verbleibt die ergänzte Wohnnutzung im Ortsteil in den Darstellungen des FNP. Einer darüber hinausgehenden Ausweisung von Wohnnutzung, aufgrund privatrechtlicher Stellungnahmen, folgt die Stadt Dassow nicht unter Würdigung der landschaftsprägenden Situation.

Durch die derzeitige Ausweisung ist die Möglichkeit der Pferdehaltung nicht gesichert. Hier wird Feldhusen gesondert als ländlich geprägter Wohnstandort ausgewiesen.

 

Johannstorf:

Im Bereich Johannstorf ist eine Rücknahme der Bebauung zwischen Schloss und vorhandener Bebauung aus Vogelschutzgründen nicht erforderlich. Städtebaulich ist die vorgesehene Bebauung bereits Ziel der Stadt gewesen.

 

Maßnahmen im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens:

Empfehlung ist, nicht nur realisierte, sondern auch Maßnahmen, die nicht mehr im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens realisiert werden, als Ziel im Flächennutzungsplan zu belassen, da diese bereits u. a. naturschutzfachlich geprüft wurden.

Auch die Kompensationsmaßnahmen werden dargestellt.

Die Maßnahmenkarten einschl. Kompensationsflächen mit letztem Stand sind abzugleichen und über das zuständige Vermessungsbüro einzuholen.

Eine Fläche der Waldmehrungsflächen wird aus den Darstellungen rausgenommen, da diese landwirtschaftlich zerschnitten ist.

Der Sachverhalt Vogelschutzgebiete bzw. die SPA Prüfung muss in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geregelt werden.

 

Empfehlungen zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum FFH-Gebiet:

Strandbereich:

Die Stadt Dassow verzichtet auf eine intensive (maschinelle) Strandberäumung. Dies ist in der Strandsatzung entsprechend darzustellen.

Es wird eine Gleichverteilung der Nutzung angestrebt.

Die noch offenen Strandzugänge werden alle belassen, damit eine Gleichverteilung eher möglich ist.

Eine weitere Reduzierung (außer Barendorf Dorf) der im FNP enthaltenen Entwicklungen erfolgt nicht.

Die Überprüfung der Habitatszustände erfolgt im Rahmen des Monitoring.

Primärdünen:

Der Schutz der Primärdünen ist erforderlich. Hier sind Abstimmungen mit der Behörde zu Maßnahmen zu führen.

Vor der Stadtvertretung findet am 24.04.2014 ein Termin zur Abstimmung der Vorgehensweise in der Erarbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung zwischen Stadt Dassow (Bürgermeister Herr Ploen + weitere Vertreter) und STALU sowie UNB statt.

 

Stellungnahme Lübeck:

Die in der Stellungnahme aufgeführten Planungen der Hansestadt Lübeck liegen zum Teil vor. Es fehlen die Unterlagen des Bebauungsplanes Priwall Waterfront. Diese ergehen in Kürze als Beteiligung gem. § 4(2) BauGB an die Stadt Dassow.

In den Unterlagen des vorliegenden zugehörigen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck spielt das FFH-Gebiet Küste Klützer Winkel und Dassower See sowie Auswirkungen darauf keine Rolle.

Zudem gibt die Hansestadt Lübeck an, dass eine Stellungnahme seitens der Stadt Dassow zum Flächennutzungsplanverfahren nicht vorliegt.

Die Anfrage an Lübeck nach dem Verbleib der Stellungnahmen ist zu stellen.

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Empfehlungen von Tourismusausschuss und Bauausschuss ist die Abwägung der Stellungnahmen für die Behandlung in der Stadtvertretung vorzubereiten.