11.09.2014 - 12 Umstellung der Straßenbeleuchtung im OT Selmsdo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anhand der Vorlage wird der Sachverhalt ausführlich erläutert. Aufgrund einer zusätzlichen Finanzhilfe aus dem kommunalen Kofinanzierungsprogramm nach § 21 Abs. 6 Finanzausgleichsgesetz (FAG) besteht nunmehr die Möglichkeit, unter Ausschöpfung des gemeindlichen Eigenanteils einen erheblich größeren Bereich umzurüsten.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt  für das Bauvorhaben „ Umstellung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED, Tausch der Leuchtenköpfe„ die außenplanmäßige Einnahme von 80.062,50 EUR als überplanmäßige Ausgabe für die Investition der Haushaltsstelle 54101.0960000.13 zur Verfügung zu stellen.

Folgende Priorität der Straßenzüge wird festgelegt: Ernst-Thälmann-Straße, Grüner Ring, Hinterstraße, Neue Reihe, Schulstraße, Lübecker Straße (mit Bardowieker Weg), Straße der Freiheit, Lindenstraße, An der Beck, Am Kanal, Am Wasserwerk, Wilhelm-Oldörp-Straße, Rudolf-Hartmann-Straße, Dr.-Leber-Straße, Mittelweg, Tannenweg Pappelring, im Park.

Wenn der Finanzrahmen damit nicht ausgeschöpft ist sollten weitere Straßenzüge in der Reihenfolge Am Park, Am Wald, Ellenmoor, Am Sandberg folgen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen