04.09.2014 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Do, 04.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)
- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2015 – 31.07.2020
sowie im Prognosezeitraum 01.08.2020 – 31.07.2025
a) Klassenstufen 1 – 4
Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 244 und 253 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Dreizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.
Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl durchgängig bei 260 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Dreizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird erreicht. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.
b) Klassenstufen 5 bis 10
Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.
In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 286 und 302 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufe 5 die geforderte Mindestschülerzahl und darüber hinaus eine Zwei- bis Dreizügigkeit nachgewiesen werden.
Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 287 und 298 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit bis Dreizügigkeit nachgewiesen werden.
Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.
- Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses)
Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen für beide Schulstandorte haben sich nach Fertigstellung des Schulneubaus in Wahrsow erheblich verbessert. Ebenfalls für den Schulteil in Wahrsow konnte der Bau einer Sporthalle realisiert werden.
III. Einzugsbereich
Für die Regionale Schule mit Grundschule gilt entsprechend der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 28.01.2014 folgender Einzugsbereich:
Lüdersdorf, Boitin-Resdorf, Duvennest, Groß Neuleben, Herrnburg, Klein Neuleben, Palingen, Schattin und Wahrsow.
Unter Berücksichtigung der Wechselquote der Schüler nach der Orientierungsstufe an andere Schulen sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert, allenfalls erweitert werden. Für eine effektive innere Schulorganisation ist bei Umsetzung des Konzeptes der Ganztagsschule in teilweise gebundener Form weiterhin die Zweizügigkeit im Regionalschulbereich anzustreben.
IV. Künftige Schulstruktur:
Regionale Schule mit Grundschule
Die Gemeinde Lüdersdorf ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die weitere Entwicklung der Gemeinde Lüdersdorf ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohngebietsflächen sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbe- und Industriebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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