16.09.2014 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 16.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke beantragt die Änderung des von der Verwaltung formulierten Beschlussvorschlags und begründet dieses (Antrag s. Anlage zur Niederschrift). Im Antrag ist anstatt „zu II der Beschlussvorlage“ tatsächlich „zu III der Beschlussvorlage“ gemeint.
Weiterhin beantragt Herr Ploen folgende Änderung des von Herrn Matzke vorgelegten Antrages: „(…) wird beantragt, dass Roggenstorf bei Auflösung der Grundschule Damshagen in den Schuleinzugsbereich der Stadt Dassow aufgenommen wird. (…)“
Die Mitglieder der Stadtvertretung stimmen zunächst über die von Herrn Ploen vorgeschlagene Änderung des Antrages ab:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
14 Ja-Stimmen
Anschließend wird über den Antrag des Herrn Matzke mit vorstehend genannten Änderungen abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
14 Ja-Stimmen
Beschluss:
I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)
- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2015 – 31.07.2020
sowie im Prognosezeitraum 01.08.2020 – 31.07.2025
a) Klassenstufen 1 – 4
Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 135 und 150 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.
Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 127 und 130 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.
b) Klassenstufen 5 bis 10
In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 281 und 410 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Mindestschülerzahl sowie eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.
Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 383 und 418 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit bzw. Dreizügigkeit nachgewiesen werden.
Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.
Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden ist.
Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe. Die tatsächliche Übergangsquote von Klasse 6 zu Klasse 7 lag zu Beginn der Schuljahre 2011/2012 bis 2014/2015 lediglich zwischen 28% und 39%, statt bei den in der Prognose kalkulierten 67%. Die prognostizierten Übergänge aus Klasse 4 der Dassower Grundschule liegen zwischen 25 und 46 Kindern. Ferner kann die tatsächliche Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeit für Schüler aus Kalkhorst nicht abgebildet werden.
II. Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)
Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Der beabsichtigte Gebäudetausch konnte realisiert werden.
Bei den Investitionen sind folgende Veränderungen eingetreten:
Energetische Sanierungsarbeiten und Brandschutzarbeiten am Grundschulgebäude sind erfolgt
Eine Schulerweiterung sowie Erneuerung der Fachunterrichtsräume wurde realisiert. Es wurde eine Verbindung zwischen den Gebäudeteilen geschaffen. Die Außensportanlage wurde neu errichtet.
III. Einzugsbereiche
Für die Regionale Schule mit Grundschule gelten entsprechend der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 28.01.2014 folgende Einzugsbereiche:
Für den Grundschulteil:
Dassow, Barendorf, Benkendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.
Für den Regionalschulteil zusätzlich:
Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz,
Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee. Wobei für die Schüler aus der Gemeinde Kalkhorst auf Elternwunsch die Möglichkeit der Beschulung in Klütz besteht.
Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verringert werden. Zur Abrundung/Ergänzung des Einzugsbereichs der Regionalen Schule Dassow wird beantragt, dass Roggenstorf bei Auflösung der Grundschule Damshagen in den Schuleinzugsbereich der Stadt Dassow aufgenommen wird. Ferner wird beantragt, dass in die Schulentwicklungsplanung klare Regeln dafür aufgenommen werden, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden ein Wahlrecht für zwei parallele Schulzuordnungen erhalten (d.h. die Fahrtkosten zu zwei benachbarten Schulen übernommen werden), da dies in der Vergangenheit bereits ohne klare und nachvollziehbare Regeln erfolgte.
IV. Künftige Schulstruktur
Regionale Schule mit Grundschule Dassow.
Bedingt durch die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow werden die Schüler aus Selmsdorf in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Außenstelle in Selmsdorf beschult.
Die Regelung der Kostentragung wurde von beiden Kommunen im Dezember 2013 auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Stadt Dassow ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.
Realisierung 2
29.10.2014 11:06:06 Bremer, Anika - Termin angelegt: 29.10.2014
29.10.2014 11:06:14 Bremer, Anika - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich I --> (offen)
05.11.2014 10:48:21 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
05.11.2014 10:48:29 Lütgens-Voß, Anke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Anke Lütgens-Voß
05.11.2014 10:48:52 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Vermerk:
Der geänderte Beschlussauszug ist dem Landkreis übermittelt worden.
05.11.2014 10:48:59 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Erledigt" gesetzt
05.11.2014 10:49:01 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Geprüft" gesetzt
05.11.2014 10:50:33 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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