09.10.2014 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Gade von der Kitesurfschule möchte auf ein Protokoll verweisen, indem steht, dass das Kitesurfen am Strandzugang 10 zugenommen hat und im Zusammenhang mit der Kitesurfschule steht. In dieser Sitzung möchte er hiermit ausdrücklich noch einmal darauf verweisen, dass die Kitesurfschule ausschließlich entsprechend vorliegender Nutzungsgenehmigung die Strandzugänge 9 und 12 nutzt. Kitesurfer am Strandzugang 10 sind Privatnutzer und stehen in keinem Zusammenhang zur Kitesurfschule.

In der Sitzung wird sodann durch Herrn Hey und Herrn Matzke klar gestellt, dass aufgrund der rechtskräftigen Strandsatzung der Stadt Dassow am Strandzugang 10 das Kitesurfen grundsätzlich nicht zulässig ist. Die Strandsatzung sagt insofern aus, dass alles, was über das Baden hinausgeht, sondergenehmigungspflichtig ist.

Ziel der vorletzten Sitzung des Ausschusses war es, für das Ordnungsamt eine deutlich Abgrenzung darzulegen, wo darf gesurft werden und wo nicht.