16.10.2014 - 7 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 16.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jörke nimmt ab 19.20 Uhr an der Sitzung teil.
Es sind 9 Mitglieder anwesend.
Frau Schoodt nimmt ab 19.25 Uhr an der Sitzung teil.
Es sind 10 Mitglieder anwesend.
Herr Stickel nimmt ab 19.26 Uhr an der Sitzung teil.
Es sind 11 Mitglieder der Stadtvertretung anwesend.
Herr Mahnel informiert zunächst aus den Beratungen des Bauausschusses. Die Ergebnisse sind zwischenzeitlich eingearbeitet worden. Er erläutert ausführlich das Planungsziel zu Beginn der Planung und die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen des Planungsgebietes. Zwischenzeitlich liegt eine umfassende Bestandsaufnahme von genehmigten Nutzungen im B-Plan Gebiet vor. Für alle Tierhaltungen liegen abschließende Genehmigungen vor. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme lässt die Stadt Schönberg auf jede künftige Entwicklung reagieren.
Neu aufgenommen wurde folgende Festsetzung: Biogasanlagen in Industrie- und Gewerbeanlagen sind unzulässig.
Es sprechen Herr Freitag und Herr Stickel.
Die Fragen zur auslaufenden Veränderungssperre und der zur Verfügung stehenden Flächen von Gewerbe bzw. Industrie werden ausführlich von Herrn Mahnel beantwortet.
Auf Anfrage sichert Herr Mahnel zu, den Ablauf des B-Planverfahrens in Kürze darzustellen und allen Mitgliedern der Stadtvertretung zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Realisierung 2
10.11.2014 10:59:22 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 10.11.2014
10.11.2014 10:59:35 Lütgens-Voß, Anke - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)
22.12.2014 11:14:02 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
22.12.2014 11:14:10 Behrens, Folke - Termin geändert: 30.01.2015 / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
10.02.2015 16:23:49 Behrens, Folke - Termin geändert: 31.03.2015
20.04.2015 11:10:20 Behrens, Folke - Termin geändert: 29.05.2015
02.06.2015 09:28:47 Behrens, Folke - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
02.06.2015 09:29:23 Behrens, Folke - Termin geändert: 31.07.2015
03.06.2015 12:59:01 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
04.06.2015 09:49:01 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
Vermerk:
Wurde durchgeführt
04.06.2015 09:49:16 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Vermerk:
Abgewickelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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