16.10.2014 - 8 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert ausführlich den Sachverhalt und den Beschlussvorschlag.

Zum Sachverhalt spricht Herr Freitag.

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Beschluss:

  1. Der Entwurf der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:
  •         im Norden:              durch die Betriebsgrundstücke des Landhandelsbetriebes Boock und des Landwirtschaftbetriebes Dührsen,
  •         im Nordwesten:              durch unbebaute Flächen,
  •         im Südwesten:              durch die Betriebsgrundstücke der Firmen Lindal und Verzinkerei Schönberg GmbH sowie unbebaute Gewerbeflächen,
  •         im Süden:              durch Grünflächen an der Liebeck,
  •         im Osten:              durch das Betriebsgrundstück der Firma Goodmann und die Ortsumgehungsstraße im Zuge der B 104

und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

  1. Die Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  2. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  3. Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach  § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

10.11.2014  10:57:11    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 10.11.2014

 

22.12.2014  11:14:34    Behrens, Folke  - mitverantw. Sachb. geändert: Folke Behrens --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 30.01.2015

 

22.12.2014  11:14:39    Behrens, Folke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

22.12.2014  11:14:42    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

10.02.2015  16:24:16    Behrens, Folke  - Termin geändert: 31.03.2015

 

21.04.2015  11:36:19    Behrens, Folke  - Termin geändert: 29.05.2015

 

02.06.2015  09:30:00    Behrens, Folke  - Termin geändert: 31.07.2015 / Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

03.06.2015  12:57:59    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

04.06.2015  09:49:46    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

04.06.2015  09:49:58    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

Vermerk:

Abgewickelt.

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Anlagen zur Vorlage