16.10.2014 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der ausführlichen Beratung in den Fachausschüssen wird auf eine weitere Aussprache verzichtet.

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Beschluss:

I.              Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 – 31.07.2011

              sowie im Prognosezeitraum 01.08.2011 31.07.2016

 

a)   Klassenstufen 1 4

              Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 225 und 260 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Dreizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

              Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 215 und 237 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird ebenfalls eine Drei- bzw. Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 4 angenommen. Die geforderte Schülermindestzahl kann gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

 

b)              Klassenstufen 5 bis 10

              In den Klassenstufen 5 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 209 und 253 Schülern. Im Planungszeitraum wird durchgängig eine Zweizügigkeit erwartet.

              Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 273 und 304 Schülern. Auch im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

              Die Bestandsfähigkeit der Schulart Regionale Schule ist somit nachgewiesen.

 

              Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.

 

Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Wechsel von 1/3 der Schüler ab der Klassenstufe 7 an das Gymnasium gerechnet wird. Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe.

 

II.         Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)

 

Die Schulraumbilanzen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Beide Schulen verfügen insgesamt über eine moderne Ausstattung.

 

Die Sportraumbilanzen konnten insgesamt stark verbessert werden.

Im Jahr 2006 wurde eine Dreifeld-Sport und Mehrzweckhalle in Betrieb genommen. Damit stehen ausreichend Innenflächen für den Schulsport zur Verfügung. Im Jahr 2011 wurde ein Bolzplatz mit     100 m Laufbahn und Weitsprunganlage errichtet. Damit steht ein weiterer Sportplatz für den Schulsport zur Verfügung.

 

  1.    Einzugsbereiche

 

Für die Regionale Schule Schönberg mit Grundschule gilt zurzeit folgender Einzugsbereich:

 

-          Groß Siemz (Groß Siemz, Klein Siemz, Lindow, Torisdorf)

-          Lockwisch (Dorf Lockwisch, Hof Lockwisch, Petersberg)

-          Niendorf (Niendorf, Bechelsdorf, Ollndorf, Törpt)

-          Grieben (Grieben, Zehmen)

-          Menzendorf (Menzendorf, Lübsee, Lübseerhagen, Rottensdorf)

-          Stepenitztal (Papenhusen, Blüssen)

-          Roduchelstorf (Roduchelstorf, Cordshagen)

-          Stadt Schönberg und Ortsteile

 

Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert werden. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, weitere Schüler aufzunehmen.

 

 

  1. nftige Schulstruktur

 

Regionale Schule mit Grundschule, Dassower Straße mit einer Außenstelle des Grundschulteils am Standort der früheren Grundschule Am Oberteich.

 

Die Stadt Schönberg ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. r die künftige Weiterentwicklung der Stadt Schönberg ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl die Grundschule als auch die Regionalschule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten und Gewerbeflächen muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

10.11.2014  11:00:13    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 10.11.2014

 

10.11.2014  11:00:22    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

10.11.2014  11:00:24    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

10.11.2014  11:01:04    Lütgens-Voß, Anke 

Vermerk:

 

Beschluss wurde am 21.10.14 übermittelt.

 

17.11.2014  10:23:11    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

17.11.2014  10:23:13    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage