06.01.2015 - 6 Beschluss über die räumliche Festlegung eines F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürger und Herr Schäper erläutern auch hier ausführlich den Sachverhalt sowie die rechtlichen Voraussetzungen.

Nach einer kurzen Erörterung wird folgender Beschluss gefasst:

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

1.              Die Gemeindevertretung legt mit Beschluss den Geltungsbereich des Fördergebietes entsprechend des beigefügten Übersichtsplanes gemäß Pkt. 4.1 der Rückbaurichtlinie- Stadtumbau Ost- fest.

Das Fördergebiet umfasst das Flurstück 10/6 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 10/8 der Flur 1 der Gemarkung Lenschow (insgesamt ca. 3.400 m²) und bezieht sich auf das leerstehende Wohnheimgebäude.

Dieses 3-geschossige Gebäude mit einem ausgebauten Sockelgeschoss und einem flach geneigten Satteldach und einem eingeschossigen Anbau ist bzgl. des Leerstandes ein städtebaulicher Missstand am Standort.

Eine Wiederbelebung der Wohnheimnutzung ist nicht im gemeindlichen Interesse.

2.              Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Entwicklungskonzept in Form eines Grobkonzeptes für das Fördergebiet.

3.              Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einvernehmen für den Abbruch des Wohnheimes.

Der Abbruch des Gebäudes ist Voraussetzung zur Umsetzung der gemeindlichen Entwicklungsplanung entsprechend des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Lüdersdorf.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen + 1

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Realisierung 2

 

 

11.02.2015  08:02:49    Behrens, Folke  - Termin angelegt: 30.04.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

11.02.2015  08:02:52    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

07.05.2015  08:20:55    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.05.2015  08:20:57    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3629&TOLFDNR=52449&selfaction=print