17.02.2015 - 6.1 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 17.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel erläutert die F-Planänderung ausführlich. Hieraus ist festzuhalten, dass die 3. Änderung in einem zweistufigen Verfahren parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 durchgeführt werden sollte. Die Aufnahme der ehemaligen Gleisanlage im Anschluss an das EKZ ist vorausschauend über die insgesamt verfügbaren Flächen in dem Bereich (kostenneutral für die Gemeinde) erläutert worden.
Als Festsetzung für den Bereich wird W für Wohngebiete insgesamt für ausreichend erachtet.
Nach einer ausführlichen Erörterung wird folgende Empfehlung abgegeben.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“.
- Der Geltungsbereich der 3. Änderung befindet sich nordöstlich des Einkaufszentrums und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch Flächen für Wald,
im Osten: durch einen bepflanzten Graben,
im Süden: durch das Einkaufszentrum und die Bahnstecke Lübeck-Bad Kleinen,
im Westen: durch Anlagen für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“.
- Das Planungsziel besteht in der Ausweisung von Wohnbauflächen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen sind im Amt Schönberger-Land erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Realisierung 2
26.02.2015 11:28:47 Behrens, Folke - Termin angelegt: 30.04.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
23.03.2015 13:39:58 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
07.05.2015 08:08:30 Behrens, Folke - Termin gelöscht / Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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