17.02.2015 - 5 Ersatzpflanzung Krüzkamp, Entwicklungsmaßnahme ...

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Wortprotokoll

Einführend berichtet Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel von den Beratungen im Finanzausschuss und erläutert den Sachverhalt.

Anschließend erklärt Herr Scheel, Sachverständigenbüro für Baumbegutachtung & Baumbewertung, das Gutachten vom 22.10.2014 zur Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit der Robinien im Krüzkamp in Herrnburg und begründet dieses ausführlich. Daraus festzuhalten ist:

27 Robinien sind aufgrund der Windbruchschäden sofort zu fällen (hierzu liegt bereits eine Fällgenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vom 13.02.2015 vor).

Darüber hinaus wird seitens des Sachverständigen die Abnahme der verbleibenden 58 Robinien empfohlen und ausführlich begründet. Weiter führt Herr Scheel aus, dass die im Grünordnungsplan empfohlenen Ersatzpflanzungen, wie Traubeneichen, nicht standortgerecht und geeignet sind für eine straßenbegleitende Alleebepflanzung innerhalb von Wohngebieten.

Im Verlauf der Erörterung wird die Mehlbeere (kleinkronig) empfohlen.

Des Weiteren wird erläutert, dass für eine Neuanpflanzung eine komplette Stuppenbeseitigung sowie Bodenverbesserung erforderlich ist.

 

Der Bauausschuss favorisiert nach den Ausführungen eine Entscheidung für die Mehlbeere.

 

In der weiteren Erörterung wird außerdem deutlich, dass durch die Abnahme der weiteren 27 geschädigten Bäume auch von den restlichen 58 Bäumen eine Windbruchgefahr - durch die Großkronigkeit, Flachwurzeln und Brüchigkeit aufgrund des Alters (15 Jahre und älter) - ausgeht. Die Befürchtung der Anlieger, dass auch von diesen Bäumen Schäden ausgehen können, ist daher unbegründet. Hieraus würden dann auch Haftungsansprüche entstehen. Unter dieser Maßgabe wird empfohlen, das Gutachten entsprechend zu aktualisieren. Eine Allee ist biologisch und statisch eine Einheit, die durch die Abnahme von weiteren gefährdeten Bäumen weiter unterbrochen wird. Der Sachverständige empfiehlt, um weitere Schäden auszuschließen, alle Robinien abzunehmen und durch die kleinkronige Mehlbeere (wie im Staunsfeld) zu ersetzen, die darüber hinaus eine erheblich längere Lebensdauer hat.

Auf die entstehenden Kosten angesprochen, wird überschlägig bei einer Umsetzung der Gesamtmaßnahme von insgesamt ca. 130 Bäumen ein Betrag von ca. 100.000 € inclusive Abnahme und Verwertung der Restbäume, Wurzelfräsung und Bodenverbesserung sowie Jungbaumsicherung und eine 3 jährige Anwuchspflege veranschlagt. Als Pflanzzeit wird seitens des Sachverständigen der Herbst empfohlen. Mit der unteren Naturschutzbehörde ist dann zu klären, ob das Fällen der Bäume aus Gefahrenabwehrgründen auch über den 28.02. hinweg durchgeführt werden kann.

 

Nach Abschluss der Debatte fasst der Bauausschuss folgenden

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

  1. Die Ergänzung des Gutachtens bezüglich der Fällung der restlichen 58 Robinien auf der Basis der gutachterlichen Begründung, um somit dann auch mit einer Ersatzmaßnahme im Verhältnis 1 zu1 durchzukommen.
  2. Als Baumart wird die Mehlbeere festgelegt.
  3. Auf den Erhalt mit Baumpflegemitteln wird aus haftungsrechtlicher Sicht verzichtet.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen + 1

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Realisierung 2

 

 

26.02.2015  11:27:29    Behrens, Folke  - Termin angelegt: 30.04.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

02.03.2015  16:09:44    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

BV zur GV gefertigt

 

02.03.2015  16:09:47    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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