17.02.2015 - 7.6 Schneeräumung durch die Gemeindearbeiter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 17.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Strutz fragt nach, inwieweit geregelt ist, vor welchen Grundstücken seitens der Gemeindearbeiter geräumt wird.
Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel erklärt, dass dieses in der Satzung über Straßenreinigung und Räumpflicht geregelt ist und die Gemeinde vor den gemeindlichen Grundstücken verpflichtet ist. Sollten darüber hinaus vor anderen Grundstücken die Gehwege geräumt werden, ist man gezwungen, entsprechendes Satzungsrecht zu schaffen.
Realisierung 2
26.02.2015 11:34:29 Behrens, Folke - Termin angelegt: 30.04.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
02.03.2015 16:12:26 Kopp, Antje - mitverantw. Sachb. geändert: Antje Kopp --> Jens Hillbrecht / Termin geändert: 31.03.2015 / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
24.03.2015 09:59:44 Hillbrecht, Jens - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Zur Kenntnis genommen
24.03.2015 10:00:09 Hillbrecht, Jens - Status auf "Erledigt" gesetzt
13.04.2015 10:15:40 Kopp, Antje - Status auf "Geprüft" gesetzt
13.04.2015 10:15:43 Kopp, Antje - Status auf "Autorisiert" gesetzt
