17.02.2015 - 3 3. Beratung zum Haushalt 2015

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Wortprotokoll

Herr Ploen berichtet, dass Planungsunterlagen zum Bauvorhaben am Sportplatz noch nicht vollständig vorliegen und schlägt vor, 20.000 als Planungskosten ohne eine weitere Projektbezeichnung einzustellen.

Herr Badermann erklärt, dass beide Vorhaben (Gebäude und Kunstrasen) nicht realisiert werden können, sondern dass klare Prioritäten notwendig sind.

Herr Westphal stellt klar, dass oberste Priorität für die Stadt Dassow die Sanierung des Gebäudes hat und er schlägt vor, dass zur Entwicklung und Realisierung des Vorhabens eine Arbeitsgruppe gebildet wird.

Die Anwesenden kommen überein, dass 20.000 in den Finanzplan 2016 für das Gebäude am Sportplatz zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Anwesenden beraten einzelne Punkte der Mittelanmeldung der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Für die Löschwasserversorgung sollen 70.000 im Konto 55201/52311 zur Verfügung gestellt werden. Nach Auskunft des Fachbereiches III werden alle Mittel in 2015 benötigt, um Regressansprüche zu vermeiden.

 

Bei der Sanierung der Straße nach Johannstorf soll nur eine Schadensbeseitigung durchgeführt und keine Komplettsanierung werden, die erforderlichen Mittel sollen aus der Straßenunterhaltung bereitgestellt werden.

 

Die Beräumung des Grundstückes für den Neubau Kindertagesstätte soll aus der Baumaßnahme gezahlt werden.

 

Für die Goethestraße werden 160.000 in die Finanzplanung 2016 eingestellt.

 

Der FB IV wird gebeten, die Vereinbarung, dass 1/3 der Betriebskosten für das Alte Rathaus vom Dassower Jugend-, Kultur und Freizeitverein e.V. übernommen werden; vorzulegen. Die Abrechnungen der letzten drei Jahre sollen zur nächsten Hauptausschusssitzung vorgelegt werden.

 

Die Problematik der Vereinsförderung soll im Sozialausschuss nochmals ausführlich beraten werden.

 

Zum Bauvorhaben Töpferhaus erklärt Herr Westphal, dass die Schwammbeseitigung nur Sinn macht, wenn es ein Nutzungskonzept für das Gebäude gibt.

Der Sozialausschuss soll die mögliche Nutzung dieses Gebäudes beraten, wenn dafür keine vernünftige Nutzung gefunden werden sollte, soll über einen Abriss des Gebäudes beraten werden.

 

Die Anwesenden kommen überein, die Hebesätze unverändert zu lassen, wenn sich diese bereits auf dem Landesdurchschnitt oder darüber befinden.

Anmerkung der Verwaltung: Die Hebesätze befinden sich bereits über dem Landesdurchschnitt.

 

 

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Hebesatz der Gemeinde

280

360

320

Landesdurchschnittlicher Hebesatz für kreisangehörige Gemeinden 2015

276

350

318

 

 

Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2014 betrug 637.029 .

 

Zur vorgelegten Übersicht über die Pachtverträge wird sich Herr Westphal nochmals direkt mit dem Fachbereich IV in Verbindung setzen.

 

Die Anwesenden kommen überein, dass der Haushaltsplan mit den vorgenannten Änderungen in der Stadtvertretung beraten werden soll.