14.04.2015 - 8 Aufstellung einer Ergänzungssatzung in der Mari...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 14.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Brückner Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel und bittet um das Rederecht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
Frau Hoot erläutert den Sachverhalt und geht darauf ein, dass hier geplant ist eine Satzung nach § 34 BauGB aufzustellen, d. h. der betreffende Bereich soll durch Aufstellung der Satzung zum Innenbereich erklärt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße.
2. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die Marienstraße,
- im Südosten durch vorhandene Bebauung bzw. der Grundstücksgrenze und landwirtschaftlich genutzten Flächen,
- im Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und
- im Nordwesten durch vorhandene Bebauung bzw. der Grundstücksgrenze und eine mit Bäumen bewachsenen Flächen.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage verdeutlicht.
3. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung für eine straßenbegleitende Wohnbebauung entlang der Marienstraße.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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471,7 kB
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