01.07.2015 - 3.1 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

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Wortprotokoll

Es sind mehrere Einwohner zur Sitzung anwesend.

Eine Einwohnerin aus Holm bittet zum Tagesordnungspunkt 5 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraft südöstlich von Groß Voigtshagen vorerst nicht zu fassen. Die Informationsveranstaltung am letzten Samstag, 27. Juni 2015 war sehr gut. Für die Bürger ist diese Information jedoch zu kurzfristig. Sie möchten sich über den Sommer weiter informieren, diskutieren, weitere Meinungen einholen. Daher wird die Frage nach dem Zeitdruck der Stadtvertretung für diese Beschlussfassung gestellt. Zu viele Einwohner sind hiervon betroffen, das Vorhaben hat große Auswirkungen auf das Stadtbild. Vor diesem Hintergrund wird weiterer Informationsaustausch erforderlich.

Herr Matzke äußert hierzu, dass bei den Betrachtungen die Interessen von Vorhabenträger und der Stadt deutlich zu trennen sind. Stadtinteresse ist es, die möglichen Beeinträchtigungen vom Windeignungsgebiet so gering wie möglich zu halten. Daher ist das Flächennutzungsplanverfahren wesentlich demokratischer als das später nur erforderliche Bauantragsverfahren nach § 35 BauGB. Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens gibt es konkrete Einflussnahmemöglichkeiten der Stadt Dassow auf Anforderungen des Eignungsgebietes, innovative Möglichkeiten, z. B. Art der Flugbefeuerung. Das Flächennutzungsplanverfahren leitet zudem Gutachteruntersuchungen ein, die ein Für und Wider darstellen.

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro ergänzt Erläuterungen zum Verhältnis der Landesplanung über Darstellungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm zum städtischen Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes.