02.07.2015 - 5 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do, 02.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Stadt Dassow, Ortsteil Pötenitz (ehemals B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Pötenitz) für das Wohngebiet „Am Dorfschlag“.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden:durch die Bergstraße,
- im Osten: durch die Eichenallee,
- im Süden:durch Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 1,
- im Westen: durch die Zufahrtsstraße in das Wohngebiet „Am Dorfschlag“.
Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Innerhalb der rechtskräftigen Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 handelt es sich um die Gebiete M1, M2 und um Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage.
- Das Planungsziel besteht
- in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Wohnbebauung auf dem Grundstück der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage,
- in der Umänderung der Nutzung für die Gebiete M1 und M2,
- in der redaktionelle Anpassung im Bereich zwischen Straße und Teilbereich 1 der Änderung zur Schaffung des neuen Baugrundstücks.
Unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen örtlichen Gegebenheiten nach Fertigstellung der Straße und Realisierung des Regenwasserrückhaltebeckens wird die konkrete örtliche Situation zugrunde gelegt.
- Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan nach § 13a BauGB durch. Es handelt sich um eine Nachverdichtung bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung.
Die Stadt Dassow macht im Zuge der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die Stadt Dassow gibt auch bekannt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist äußern kann; auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird im Zuge dieser Nachverdichtung verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
24.07.2015 08:09:21 Bremer, Anika - Termin angelegt: 24.07.2015
24.07.2015 08:09:26 Bremer, Anika - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)
24.07.2015 10:04:22 Schuhr, Volker - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Vermerk:
z. Ktn., Beschluss StV abwarten
06.08.2015 16:09:55 Schuhr, Volker - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
06.08.2015 16:10:02 Schuhr, Volker - Status auf "Geprüft" gesetzt
06.08.2015 16:10:04 Schuhr, Volker - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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