22.09.2015 - 6 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Matzke erklärt, dass jede Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme abgeben wird.

Sodann trägt Herr Matzke die Stellungnahme der SPD-Fraktion vor. Diese ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Die CDU-Fraktion sowie die WGO-Fraktion schließen sich dieser Stellungnahme an.

Herr Badermann verdeutlicht ergänzend, dass die CDU-Fraktion von Anfang an gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes argumentiert hat.

Herr Priewe verweist ergänzend auf die Auswirkungen der Windkraft auf die Gesundheit und fordert eine Unterlassung der Anfeindungen gegenüber Mitgliedern der Stadtvertretung.

Ferner sprechen hierzu Herr Dutschke und Frau Döbler.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow (südlicher Teil) im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraft süstlich von Groß Voigtshagen.
  2. Der Planbereich befindet sich im Osten der Stadtgemeinde Dassow, südlich der Ortslage Groß Voigtshagen und nördlich von Holm.

Es werden 2 Bereiche betrachtet:

-       Der Bereich der Zurücknahme von Windenergieanlagen, der bisher im Flächennutzungsplan dargestellt ist, befindet sich 500 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen, ca. 450 m westlich der Gemeindegrenze Richtung Roggenstorf und wird im Süden und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Siehe dazu die beiliegende Übersicht.

-       Der Bereich für die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Windenergieanlagen mit dem Ziel der Neuausweisung innerhalb eines Sondergebietes von Windenergieanlagen befindet sich im östlichen Teil der Stadtgemeinde Dassow in geringer Entfernung zu dem vorgenannten Standort.

  • Die nördliche Abgrenzung befindet sich in einem Abstand von 1000 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen,
  • die östliche Begrenzung befindet sich in einem Abstand von 100 m zur Gemeindegrenze nach Roggenstorf,
  • die südliche Begrenzung befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Roggenstorf,
  • die südwestliche und westliche Grenze gehen in Ackerfläche über,
  • die südwestliche Grenze befindet sich in einem Abstand von etwa 1.100 m zur Bundesstraße,
  • die westliche Grenze wird im Übergang zu Ackerflächen geprägt.

Das Plangebiet ist den beigefügten Karten zu entnehmen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

1 Ja-Stimmen

11 Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

14.10.2015  11:38:31    Bremer, Anika  - Termin angelegt: 14.10.2015

 

14.10.2015  11:38:34    Bremer, Anika  - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)

 

14.10.2015  14:04:12    Schuhr, Volker  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 30.11.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

14.10.2015  14:04:15    Schuhr, Volker  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

22.10.2015  08:20:19    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

22.10.2015  08:22:11    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Betroffene Eigentümer werden hierüber informiert.

 

13.01.2016  09:18:36    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.01.2016  09:19:11    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Betroffene Eigentümer werden hierüber informiert.

 

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Anlagen