01.09.2015 - 6 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Voß ergänzt, dass in diesem Jahr anteilig ca. 7.000 € Mehrausgaben zu erwarten sind.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss empfehlen:

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg ab 01.08.2015 inklusive der daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgabe von 3.100,- €r die HHSt. 36100.54159:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

286,76 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

211,65 €

 

halbtags

175,60 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

182,22 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

146,92 €

 

halbtags

131,01 €

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

286,76 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

211,65 €

 

halbtags

175,59 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

182,21 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

146,92 €

 

halbtags

131,00 €

 

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Abstimmungsergebnis Finanzausschuss:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

23.09.2015  13:16:34    Horstmann, Klaus-Peter  - Termin angelegt: 23.09.2015

 

23.09.2015  13:43:56    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

Wohnsitzanteile werden entsprechend abgerechnet; FB II weitergeleitet bezügl. überplanmäßiger Ausgabe

 

23.09.2015  13:44:43    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

zur Kenntnis genommen; Beschluss Stv. folgt

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Anlagen zur Vorlage