22.09.2015 - 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Di., 22.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:35
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Götze berichtet, dass die Stadtvertretung im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 04.06.2015 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Die Stadtvertretung beschließt eine geänderte Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis sowie einen geänderten Pachtvertrag mit dem FC Schönberg 95 für den Schulsport.
Die Stadtvertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Mietvertrages zur Unterbringung des Jugendklubs und der KUK – Bücherei.
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Grundstückseigentümer im Bereich der R.-Hartmann-Straße. Ausgleichsmaßnahmen sind auf den nicht im Eigentum der Stadt Schönberg befindlichen Flächen zu realisieren.
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Verkauf der Flur 2, Gemarkung Schönberg, Flurstück 69/2 mit einer noch zu vermessenden Teilfläche Der Weg zum Oberteich bleibt in städtischem Eigentum (Lübecker Straße).
Die Stadtvertretung Schönberg stimmt den Inhalten eines vorgeschlagenen Vergleichsvorschlages für eine Grundschuldforderung in Hamberge zu.
Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung des jährlichen Zuschusses für den Verein Naturbad Schönberg e.V.
Die Stadtvertretung Schönberg beauftragt eine Firma mit der Ausschreibung/Privatisierung der Objekte Kalter Damm 1 und Fritz-Reuter-Straße 4. Die Maßgaben des Bauausschusses (Verkauf zum Höchstgebot), Verkehrswerte als Mindestgebot, Sanierungsverpflichtung außen innerhalb von 5 Jahren abzuschließen) sind in den Kaufvertrag aufzunehmen.