22.09.2015 - 14 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg ab 01.08.2015 inklusive der daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgabe von 3.100,- € für die HHSt. 36100.54159:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

286,76 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

211,65 €

 

halbtags

175,60 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

182,22 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

146,92 €

 

halbtags

131,01 €

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

286,76 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

211,65 €

 

halbtags

175,59 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

182,21 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

146,92 €

 

halbtags

131,00 €

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

13.10.2015  16:54:39    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 16.10.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

13.10.2015  16:54:44    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

13.10.2015  17:41:27    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

zur Kenntnis genommen; Abrechnungen erfolgen entsprechend

 

13.10.2015  18:07:50    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.10.2015  18:07:52    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage