22.09.2015 - 9 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage. Insbesondere wird der Lebenslauf nochmals dargestellt.

Frau Hoot erläutert die Planzeichnungen. Insbesondere weist Frau Hoot darauf hin, dass in der jetzigen Planzeichnung die Parkflächen als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen sind. Dieses muss berichtigt werden. Hier sind abschließend private Verkehrsflächen auszuweisen.

Herr Heinze betont, dass es insbesondere darum geht für die Wohnanlage des Herrn Klein Stellflächen zu schaffen. Diese sollen vermietet werden. Daher ist zwingend eine Ausweisung von privaten Verkehrsflächen notwendig.

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Beschluss:

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Schönberg westlich der Dassower Straße und wird in zwei Teilbereiche gegliedert.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-          dlich:durch eine Parkanlage,

-          dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-          westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung.

Der Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung,

-          stlich:durch die Dassower Straße,

-          dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze

des vorhandenen Diskounters,

-          nordwestlich:durch die die 100m-Bahn der Schule.

2.Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

4.In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach  § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

19.10.2015  14:12:16    Horstmann, Klaus-Peter  - Termin angelegt: 19.10.2015

 

19.10.2015  14:12:20    Horstmann, Klaus-Peter  - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)

 

20.10.2015  09:09:44    Schuhr, Volker  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 16.11.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

20.10.2015  09:09:48    Schuhr, Volker  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

25.11.2015  11:35:20    Schuhr, Volker  - Termin geändert: 16.12.2015

 

08.01.2016  13:14:29    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

08.01.2016  13:14:45    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Auslegung läuft.

 

13.01.2016  09:49:45    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.01.2016  09:50:39    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Auslegung läuft.

 

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Anlagen zur Vorlage