10.09.2015 - 9 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 10.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:
1.Für das in der Anlage dargestellte rd. 2.100 m² große Gebiet in der Gemeinde Selmsdorf, Ortslage Selmsdorf Dorf, gelegen südlich des Lebensmittel-discounters "Netto", westlich des Bebauungsplangebietes "Wohngebiet Am Mühlenbruch" und östlich der Bundesstraße 104, umfassend die Flurstücke 79/10 A, 77/7 A der Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 aufgestellt werden.
2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 beabsichtigt die Gemeinde, auf bisherigen Grün- und Ausgleichsflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung "medizinische Infrastruktur" zu schaffen. Mit der Planung soll die Errichtung eines Gebäudes ermöglicht werden, das eine Apotheke, Arztpraxen, Einrichtungen medizinischer Heilberufe sowie eine Wohnung für einen Betriebsleiter beinhalten soll. Die Gemeinde reagiert damit auf ein konkretes Bauinteresse. Gleichzeitig verfolgt die Gemeinde mit dem Bebauungsplan das städtebauliche Ziel, an der Kreuzung von B 104 und B 105 den Ortseingang erkennbar zu gestalten. Die beabsichtigte Gestaltung des Ortseingangs steht im inhaltlichen Zusammenhang mit einer künftigen Bebauung auf der gegenüberliegenden Fläche des jetzigen Sandparkplatzes bzw. der darauf befindlichen Gaststätte. Diese Bebauungen westlich und östlich der B 104 sollen gemeinsam den Ortseingang definieren. Die mit der Planung entfallenden Grün- und Ausgleichsflächen sind zu bilanzieren und durch Verrechnung mit dem gemeindlichen Ökokonto zu ersetzen.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
13.10.2015 10:17:47 Behrens, Folke - Termin angelegt: 30.10.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
13.10.2015 10:17:50 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
09.11.2015 10:14:16 Behrens, Folke - Termin geändert: 31.12.2015
05.01.2016 09:56:30 Behrens, Folke
Status auf "Geprüft" gesetzt
05.01.2016 09:56:32 Behrens, Folke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,1 kB
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