24.05.2016 - 8 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jörke übergibt das Wort an Herrn Mahnel.

 

Herr Mahnel erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Hinsichtlich der Schaffung von privaten Parkflächen weist Frau Kopp darauf hin, dass die Entwässerung nicht auf die Straßenfläche erfolgen darf, sondern über einen separaten Hausanschluss für das private Grundstück. Da es sich nicht um öffentliche Stellplätze handelt, sondern um Private ist die Entwässerung entsprechend herzustellen.

Der Punkt 10 des Erläuterungsberichtes ist entsprechend anzupassen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt die nachfolgende Beschlussfassung mit der vorstehend genannten Änderung:

  1. Diehrend der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Es ergeben sich:

-            zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-            teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg r das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus Planzeichnung - Teil A und Text - Teil B, als Satzung.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 gliedert sich in 2 Teilbereiche.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-            nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-            dlich:durch die Parkanlage des Wohngebietes,

-            dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-            westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 23.

Der Teilbereich 2 betrifft die Regionale Schule mit Grundschulteil in Schönberg, Dassower Straße 10 und wird wie folgt begrenzt:

-            nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 7-9,

-            stlich:durch die Dassower Straße,

-            dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze des vorhandenen

Diskounters (Lidl),

-            nordwestlich: durch die 100m-Bahn des Schulsportplatzes.

4.Die Begründung wird gebilligt.

5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.Die Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 für die Teilfläche 1 der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 zu berichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage