26.04.2016 - 7 Satzung der Stadt Schönberg zur Verfahrensweise...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götze erläutert den Sachverhalt.

Es sprechen Herr Brückner, Herr Heinze, Herr Stickel, Herr Jörke und Frau Suhrkamp.

r die vorgeschlagenen Werbeträger liegt eine Kostenschätzung vor. Die Herstellungskosten betragen einmalig 1.000 € zuzüglich des Auf- und Abbaus von insgesamt 500 €.

Herr Heinze weist darauf hin, dass bisher mobile Bauzäune als Zaunfelder genutzt werden. Es besteht Einvernehmen, dass diese auch künftig eingesetzt wurden.

 

Folgender weiterer Werbestandort soll in den § 3 eingefügt werden:

- Lindenstraße (vor dem Wohnhaus Nr. 23 bis 27).

Abstimmungsergebnis HA:Abstimmungsergebnis BA:

einstimmig miteinstimmig mit

5 Ja-Stimmen6 Ja-Stimmen

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Beschluss:

Der Hauptausschuss und der Bauausschuss empfehlen:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die vorliegende Satzung der Stadt Schönberg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung).

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Abstimmungsergebnis HA: Abstimmungsergebnis BA:

einstimmig miteinstimmig mit

5 Ja-Stimmen6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

09.05.2016  09:49:58    Lütgens-Voß, Anke 

Termin angelegt: 09.05.2016

 

09.05.2016  11:12:26    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Surkamp

Termin geändert: 13.05.2016

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

09.05.2016  11:12:30    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

09.05.2016  14:28:48    Surkamp, Anja 

Vermerk:

zur Kenntnis genommen.

 

24.10.2016  14:48:22    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

24.10.2016  14:49:08    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Satzung wird angewendet

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Anlagen zur Vorlage