01.11.2016 - 7 Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder der Stadtvertretung erteilen Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro Rederecht für die Tagesordnungspunkte 7 bis 9.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

 

Sodann übergibt Frau Pahl das Wort an Herr Mahnel. Dieser erklärt, dass die Lücke auf der linken Seite der Straße des Friedens nunmehr durch eine straßenbegleitende Wohnbebauung geschlossen werden soll.

Auf Ansinnen von Herrn Dutschke wird die Einrichtung von öffentlichen Parkflächen im Planbereich erörtert.

Zwischen den Mitgliedern der Stadtvertretung herrscht Einvernehmen, die vorgesehene Planung so zu belassen. Allerdings ist für die Parksituation in Rosenhagen (insbesondere im Wendebereich) eine langfristige Lösung zu finden. Auch wird hier die stetige Präsenz der Amtsverwaltung im Rahmen der Kontrolle des ruhenden Verkehrs als wichtig erachtet.

Die Angelegenheit Parksituation in Rosenhagen wird zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus verwiesen.

Frau Pahl weist darauf hin, dass es sich in Barendorf in den Wintermonaten ähnlich verhält.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über den Entwurf zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und zugehöriger Begründung.
  2. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.
  3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
  6. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.
  7. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist mitzuteilen, dass bei der Aufstellung der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

10.11.2016  15:34:24    Kröplien, Anika 

Termin angelegt: 10.11.2016

 

11.11.2016  11:18:40    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 30.12.2016

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

11.11.2016  11:18:44    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.11.2016  13:41:38    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Entwurf ist zur Auslegung bekannt gemacht. TÖB-Beteiligung erfolgt.

Themenbearbeitung Parksituation in Rosenhagen ist Sache des OA und sollte hier zur Kenntnis gegeben werden.

 

17.11.2016  13:41:43    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

10.04.2017  11:15:11    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

10.04.2017  11:15:44    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Entwurf ist zur Auslegung bekannt gemacht. TÖB-Beteiligung erfolgt.

Themenbearbeitung Parksituation in Rosenhagen ist Sache des OA und sollte hier zur Kenntnis gegeben werden.

 

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Anlagen zur Vorlage