01.11.2016 - 4 Veröffentlichung nichtöffentlicher TOP im öffen...

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Wortprotokoll

Herr Götze berichtet wie folgt:

Der Hauptausschuss hat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 20.09.2016 nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Der Hauptausschuss beschließt, das Flurstück 63 (August-Bebel-Straße) der Flur 4, Gemarkung Schönberg nicht zu veräern und in den Finanzplan 2018/2019 Haushaltsmittel für die Gestaltung des Grundstückes einzustellen. Die Verwaltung möge die Kosten für die Herstellung von Stellflächen ermitteln und die Angelegenheit soll dann weiter im Bauausschuss beraten werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Einsatz von Städtebaufördermitteln als Modernisierungsszuschuss für das Gebäude Kalter Damm 1 zuzustimmen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt:

1.Die Stadt Schönberg stimmt zu, dass ein Schönberger Verein den Bau der Kindertageseinrichtung in der Lübecker Straße übernimmt und diese Einrichtung betreibt.

2.Die Beschlüsse zur Unterstützung des Bauherrn vom 04.06.2015 werden präzisiert:
Zur Durchführung des Neubaus/Ersatzbaus der Kindertagesstätte „Regenbogen“ übernimmt die Stadt Schönberg eine Ausfallbürgschaft in Höhe der Baukosten abzüglich von 1.5000.000 €. Baukostensteigerungen übernimmt die Stadt Schönberg.

Das für den Neubau der Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück übergibt die Stadt dem Schönberger Verein auf Basis eines Erbbaurechtes. Die Stadt Schönberg übernimmt die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4. Im Falle einer Förderung des Vorhabens wird der dafür ggfs. notwendige kommunale Kofinanzierungsanteil mit den durch die Stadt getragenen Planungskosten verrechnet.“

3In die Umsetzung der vorhandenen Planung sind das Jugendamt des Landkreises und die Stadt Schönberg ständig einzubeziehen. Zur Unterstützung der Bauherren stellt die Stadt Schönberg einen Sachverständigen zur Verfügung.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, dem Bau einer Kindertageseinrichtung durch einen Träger zuzustimmen und jegliche Unterstützung bei der Aufnahme in den Jugendhilfeplan des Landkreises NWM zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zur Aufstellung des entsprechenden B-Planes einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss soll bis Anfang November gefasst werden.