29.11.2016 - 10 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 29.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Stadt Dassow, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt Dassow gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.“