08.12.2016 - 9 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götze erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: Hiermit erklärt die Stadt Schönberg, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt Schönberg gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.“

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

15.12.2016  16:03:30    Lütgens-Voß, Anke 

Termin angelegt: 15.12.2016