13.12.2016 - 13 1. Änderung zur Bewertungsrichtlinie des Amtes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Di., 13.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.11.2016 und stellt heraus, dass der Beschlussvorschlag der Amtsverwaltung irreführend formuliert ist. Wie kann die Stadt Dassow einen Beschluss für das Amt Schönberger Land fassen?
Damit die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Stadt Dassow allerdings nach der Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land erfolgen kann, ist eine Zustimmung der Stadtvertretung Dassow zur Bewertungsrichtlinie erforderlich. Es herrscht Einvernehmen, den Beschluss entsprechend abzuändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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168,5 kB
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35,1 kB
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