13.12.2016 - 6.1 Bericht des Leitenden Verwaltungsbeamten zum Sa...

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Wortprotokoll

Frau Pahl begrüßt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Schönberger Land, Herrn Lehmann, zur Sitzung der Stadtvertretung. Anschließend erteilt die Stadtvertretung Herrn Lehmann einstimmig das Rederecht.

Herr Lehmann gibt einen Überblick zu den Jahresabschlussarbeiten und den momentanen Bemühungen der Amtsverwaltung zur Erstellung der Jahresabschlüsse. Von der Amtsverwaltung wurde der geforderte Zeitplan zur Erstellung der Jahresabschlüsse vorgelegt. Der Zeitplan wird künftig im Abstand von vier Wochen von der Amtsverwaltung überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Der aktualisierte Zeitplan wird der Stadt Dassow dann im Abstand von zwei Wochen, donnerstags, per Mail zur Verfügung gestellt.

 

Frau Viehstaedt macht ihren Unmut über die Arbeitsweise der Amtsverwaltung in den vergangenen Jahren deutlich. Die Amtsverwaltung hat es sowohl versäumt, die Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse zu einem angemessenen Zeitpunkt fertig zu stellen, als auch diesem Umstand rechtzeitig entgegen zu wirken. Auch kann der Umstand, dass derzeit nicht an der Erstellung des Haushaltes 2017 gearbeitet wird, so nicht von der Stadt akzeptiert werden.

Ergänzend stellt Herr Priewe heraus, dass es eine Vielzahl an Mitarbeitern in der Amtsverwaltung gibt, die sich um die Belange der Stadt kümmern. Allerdings kommt das Amt Schönberger Land seit geraumer Zeit, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der Eröffnungsbilanzen/Jahresabschlüsse/Haushalte seinen Pflichten gegenüber der Stadt nicht ordnungsgemäß nach.

Herr Lehmann nimmt hierzu Stellung.

Sowohl Frau Pahl als auch Herr Matzke kritisieren die fehlende Transparenz der Amtsverwaltung gegenüber der Stadt Dassow, dem Amtsausschuss Schönberger Land sowie den Bürgermeistern und Gemeindevertretungen der übrigen amtsangehörigen Gemeinden. Zudem wird verdeutlicht, dass es wichtig ist, rechtzeitig gemeinsam nach Lösungen zu suchen und verbindliche Zielvorgaben festzusetzen.

Die Stadtvertreter verweisen auf einen Erlass des Innenministeriums, nach dem die Jahresabschlüsse 2012/2013 bis zum Jahresende 2016 vorliegen sollten.

Frau Pahl und Frau Viehstaedt stellen heraus, dass eine Bearbeitung der Jahresabschlüsse und der Haushalte nacheinander nicht praktikabel ist. Diese Auffassung vertritt auch die untere Rechtsaufsicht. Vielmehr sollte eine parallele Bearbeitung durch die Amtsverwaltung erfolgen. Es wird darauf verwiesen, dass auch in anderen Verwaltungen eine parallele Bearbeitung erfolgreich verläuft.

Zustimmend hierzu spricht Frau Döbler.

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Realisierung 2

 

 

29.12.2016  13:22:18    Waschow, Heike 

Termin angelegt: 29.12.2016