24.11.2016 - 10.1 Nachfrage zur Umsetzung von Vorhaben
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hey hat nachfolgende Anliegen und bittet um deren Erledigung:
a) Der Verkauf der Strandreinigungsmaschine ist zu forcieren.
b) In Harkensee steht ein Feuerwehr-Löschfahrzeug und es gab auch ein Angebot zum Kauf von Jemanden. Der Vorgang ist zu klären.
c) Die Tourismusnutzung des Strandgebietes soll im Winter gefördert werden durch Schaffung von Parkmöglichkeiten.
Herr Matzke gibt den Hinweis, dass hier ein Abdecken von Parkverbotsschildern keine dauerhafte Lösung ist, jedoch die Möglichkeit der zeitlichen Begrenzung des Parkverbots auf z.B. April – Oktober durch Anbringung eines Zusatzschildes möglich ist.
Realisierung 2
06.01.2017 12:03:17 Kortas-Holzerland, Gesa
Termin angelegt: 23.01.2017
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
10.01.2017 15:41:42 Kopp, Antje
bearb. Sachb. geändert: Antje Kopp --> Anja Surkamp
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Vermerk:
cc Frau Limp
10.01.2017 15:54:56 Surkamp, Anja
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Das alte Löschfahrzeug der FF Harkensee wurde mittlerweile an den Höchstbietenden verkauft. Das Fahrzeug wurde auch bereits vom dem Grundstück der alten Schmiede abgeholt.
12.01.2017 15:48:53 Surkamp, Anja
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Eine monatliche Befristung von Halteverboten ist nach der StVO nicht möglich. Der angesprochene Vergleichsbereich an der Wohlenberger Wiek bezieht sich auf die Gebührenpflicht der öffentlichen Parkplätze bzw. auf Regelungen des fließenden Verkehrs. Eine zeitliche Befristung von Halteverboten (April bis Oktober eines jeden Jahres) gibt es dort auch nicht.
Die im Bereich Barendorf eingerichteten Halteverbotsbereiche dienen zur Verdeutlichung der bestehenden Halteverbote. Die öffentlichen Straßen in diesem Bereich sind aufgrund des Ausbauzustandes (ländlicher Wegebau) nicht geeignet, ruhenden Verkehr aufzunehmen. Eine Tourismusnutzung des Strandes im Winter kann nur durch die Schaffung neuer Parkplätze bzw. durch eine Regelung / Vereinbarung mit den privaten Parkplatzbetreibern herbeigeführt werden. Einige Parkplätze auf dem Parkplatz am Strandzugang 10 sind bereits gebührenfrei auch außerhalb der Badesaison nutzbar.
Diese Information hatte die Bürgermeisterin bereits mehrfach erhalten.
12.01.2017 16:35:52 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
12.01.2017 16:35:55 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Realisierung
Realisierung:
Das alte Löschfahrzeug der FF Harkensee wurde mittlerweile an den Höchstbietenden verkauft. Das Fahrzeug wurde auch bereits vom Grundstück der alten Schmiede abgeholt.
Eine monatliche Befristung von Halteverboten ist nach der StVO nicht möglich. Der angesprochene Vergleichsbereich an der Wohlenberger Wiek bezieht sich auf die Gebührenpflicht der öffentlichen Parkplätze bzw. auf Regelungen des fließenden Verkehrs. Eine zeitliche Befristung von Halteverboten (April bis Oktober eines jeden Jahres) gibt es dort auch nicht.
Die im Bereich Barendorf eingerichteten Halteverbotsbereiche dienen zur Verdeutlichung der bestehenden Halteverbote. Die öffentlichen Straßen in diesem Bereich sind aufgrund des Ausbauzustandes (ländlicher Wegebau) nicht geeignet, ruhenden Verkehr aufzunehmen. Eine Tourismusnutzung des Strandes im Winter kann nur durch die Schaffung neuer Parkplätze bzw. durch eine Regelung / Vereinbarung mit den privaten Parkplatzbetreibern herbeigeführt werden. Einige Parkplätze auf dem Parkplatz am Strandzugang 10 sind bereits gebührenfrei auch außerhalb der Badesaison nutzbar.
Diese Information hatte die Bürgermeisterin bereits mehrfach erhalten.