24.11.2016 - 7 Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro aus Grevesmühlen erhält einstimmig Rederecht und stellt den neuen Entwurf zum B 23 vor.
Die letzten Abstimmungen zum Thema der Entwässerungsproblematik und dem städtischen Bereich hinterm Volkshaus gab es hierzu mit dem Fachbereich III am 10.10.2016.
Im Ergebnis dessen ist zur Prüfung der verkehrstechnischen Erschließungsmöglichkeit eine Vermessung beauftragt worden. Diese liegt seit letzter Woche Freitag, 18.11.2016 vor.
Fazit: Eine Zuwegung mit einer Breite von 5,50 m ist möglich, sodass die Ausweisung eines Parkplatzes auf städtischen Grundstücken zwischen Lübecker Straße und Thälmannstraße am Schulgang möglich ist. Das öffentliche WC kann stehen bleiben. Möglicherweise muss ein Baum dem Vorhaben weichen.
Der Schulsteig wird, abgesehen vom Einfahrtsbereich Lübecker Straße, gesondert belassen, sodass für die Schulkinder ein sicherer Weg bestehen bleibt. Der Schulgang im hinteren Teil Richtung Thälmannstraße wird aus dem Geltungsbereich des B 23 rausgelassen, sodass hier die Möglichkeiten von Planungen der Stadt zukünftig offengehalten werden.
Herr Mahnel verweist auf die Notwendigkeit eines Schallgutachtens für die Herstellung des Parkplatzes. Aufgrund der Tatsache, dass die Flächen sich im städtischen Eigentum befinden, wird hier eine Formulierung im B-Plan vorgenommen, dass sicher zeitliche Regelungen erforderlich werden, ein konkretes Gutachten jedoch erst mit Umsetzung der Maßnahme erstellt wird. Der untere Teil des bisherigen Geltungsbereiches in der Herrmann-Litzendorf-Straße/Kleine Hirtenstraße entfällt zukünftig aufgrund der derzeit hier nicht zu lösenden Entwässerungsproblematik.
Flurstück 17/2 wird als Rad- und Fußweg dargestellt. Die Darstellung des Flurstücks 12 als Verkehrsfläche entfällt.
Der Kreuzungsbereich B 105/Lübecker Straße am Speicher wird in der Darstellung als Verkehrsflächen erweitert.
Bauflächen im Norden (Kurvenbereich Ernst-Thälmann-Straße) werden erweitert bzw. durchgezogen.
Für den Speicher wird eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Speicher wird daher nicht in den Geltungsbereich des B-Plans einbezogen.
Festsetzungen zu Art der Nutzung im Plangebiet erfolgen nicht. Damit bleiben die vorhandenen Nutzungen zulässig.
Die Festsetzung eines bedingten Baurechtes ist nicht mehr erforderlich. Der Fachbereich III informierte, dass das STALU heute telefonisch mitgeteilt hat, dass für das Vorhaben zur Lösung der Entwässerungsproblematik in der Lübecker Straße Fördermittel in Aussicht gestellt werden. Mit dem Bescheid wird Anfang kommenden Jahres 2017 gerechnet. Parallel wird die Vereinbarung mit dem Zweckverband vorbereitet und geschlossen, sodass die Erschließung gesichert ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt auf der Grundlage in der Sitzung behandelter Inhalte den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 Ortszentrum der Stadt Dassow.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textteil B und Begründung) sind für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung entsprechend aufzubereiten.