06.04.2017 - 7 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Do., 06.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Sachverhalt ausführlich.
Er geht insbesondere auf die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange im Vorverfahren ein. Daraus ist Folgendes festzuhalten:
Lärmschutz Mensch: Hier ist die Grundlage der Streckenführung und Streckenbelegung zu prüfen. Eine F-Planänderung für diesen Bereich ist daher ohne entsprechendes Gutachten nicht möglich.
Für die Bebauung Vorwerk sind die Schutzansprüche für ein allgemeines Wohngebiet (WA) eingehalten. Für die stattfindenden Ereignisse sind die Immissionen, Lärm, Staub sowie die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, Regelung für Trainingsbetrieb und bis zu 10 Events (Sonderveranstaltungen) beurteilt und festgehalten – das Erfordernis des Landschaftsplanes ist vorab nicht zwingend.
Herr Mahnel geht auf weitergehende Fragen ein. Abschließend wird folgende Empfehlung gegeben:
Beschluss:
- Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) befindet sich westlich von der Ortslage Dassow/ Vorwerk und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Norden: durch eine Hecke und anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- im Süden: durch den Zufahrtsweg,
- im Osten: durch die vorhandene Bebauung in Vorwerk.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
10.05.2017 14:08:24 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 10.05.2017
11.05.2017 08:23:27 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
24.08.2017 09:43:51 Kortas-Holzerland, Gesa
Vermerk:
Verfahren wurde durchgeführt und liegt in der Sichtung und Auswertung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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69,5 kB
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8,9 MB
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1,6 MB
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