06.04.2017 - 9.2 Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1.Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich für den Bereich der Straße des Friedens, bestehend aus Planzeichnung und Text- Inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südosten der Stadt Dassow und wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordwesten: durch vorhandene Bebauung auf dem benachbarten Grundstück,

-       im Nordosten: durch die Straße des Friedens,

-       im Südosten: durch vorhandene Bebauung auf dem benachbarten Grundstück und

-       im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

2.Die Begründung wird gebilligt.

3.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Anmerkung: Die Stellungnahmen zu Trinkwasser, Löschwasser sowie vertragliche Sicherung zu Ausgleichsmaßnahmen sind bis zum Satzungsbeschluss abzuklären.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

10.05.2017  14:10:11    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 10.05.2017

 

11.05.2017  08:20:11    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

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Anlagen zur Vorlage