11.04.2017 - 8 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke erläutert die Beschlussvorlage und berichtet aus der Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

              Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  3. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) befindet sich westlich von der Ortslage Dassow/ Vorwerk und wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordosten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-       im Norden: durch eine Hecke und anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-       im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

-       im Süden: durch den Zufahrtsweg,

-       im Osten: durch die vorhandene Bebauung in Vorwerk.

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
  3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

25.08.2017  12:38:35    Lütgens-Voß, Anke 

Termin angelegt: 25.08.2017

 

29.08.2017  10:11:27    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

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Anlagen zur Vorlage