25.04.2017 - 13 Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-       teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

13 Ja-Stimmen

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Realisierung

Realisierung:

 

Ist in der weiteren Bearbeitung , insbesondere die Löschwasserbeseitingung ist noch zu klären, dazu werden verhandlungen geführt

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Anlagen zur Vorlage