04.07.2017 - 8.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 04.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow den Bebauungsplan Nr. 30 für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Lütgenhof und wird begrenzt:
- im Norden: durch eine Kleingartenanlage,
- im Osten:durch Baugrundstücke an der Hermann-Litzendorf-Straße und einen unbefestigten Weg,
- im Süden:durch Kleingärten am Ulmenweg,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist beizufügen.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
